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Rechtsprechungsübersicht zu § 326 BGB - Seite 3

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Der AUFWAND steht.
In keinem Verhältnis erwähnt der
Vernehmungsverlauf die eigentliche
Stellungnahme zu den
(nicht genannten) Vorwürfen
eine Budgetisierung /

oder eine im Ergebniss kooordinierte
Ermittlung


Die angewandten Mittel und Einschätzung der Verhältnisse
stehen in keinem Vergleich zum Angewandten
Aufwand